Landrat überzeugt: In Laarbruch wird weiter geflogen!

Kreis und Region stehen uneingeschränkt zum Flughafenprojekt
Sondersitzung des Kreistages noch in diesem Monat
„Eine abschließende Wertung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist sicher erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung möglich. Es bestätigt aber in der bisher bekannten Kernaussage, daß die Genehmigung des zivilen Flugverkehrs für den Flughafen Weeze-Laarbruch grundsätzlich möglich ist. Die durch das Gericht aufgezeigten Mängel in der derzeitigen Genehmigung müssen genauestens analysiert werden mit dem Ziel, sie zu beseitigen. Ich bin davon überzeugt, daß dies gelingt und mir sicher, daß die Bezirksregierung in Düsseldorf alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um den Bestand des Flughafens auf Dauer sicherzustellen", stellt Landrat Wolfgang Spreen in einem heutigen Gespräch mit der Presse klar.

Das gleiche Gespür sieht der Landrat auch bei den vielen Menschen und Unternehmen, die ihre Verbundenheit mit dem Flughafen in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht haben. Landrat Wolfgang Spreen: „Ich begrüße es daher sehr, daß die ab Weeze operierenden Fluglinien und Reisegesellschaften die Flughafensituation in Weeze ebenfalls weiterhin positiv beurteilen und ihre Geschäftsbeziehungen uneingeschränkt mit dem Airport fortführen. Alle flugwilligen Reisenden bitte ich daher, ebenfalls wie bisher im Vertrauen auf den Fortbestand des Flughafens ihre Urlaubs- und Flugplanungen weiterhin ab Weeze vorzunehmen."

„Bis auf wenige Ausnahmen haben viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung im Kreis Kleve und darüber hinaus die große wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens dargestellt. Ich sähe es als eine tiefgreifende Fehlentwicklung für die gesamte Region an, wenn das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster das „Aus" für den Flughafen bedeuten würde. Mit mehr als 1,5 Mio. Fluggäste und seinen inzwischen mehr als 250 geschaffenen Arbeitsplätzen auf dem Airport und um ihn herum hat er seit seinem Start im Mai 2003 sein wirtschaftliches Potential und seine Bedeutung längst nachgewiesen, Das rasante Wachstum des Airports Niederrhein zeigt parallel sehr eindrucksvoll die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Viele Menschen aus der Region fanden bereits dort In dem ansonsten schwachen Arbeitsmarkt im deutsch-niederländischen Grenzraum Arbeit. Angesichts der nicht abreißenden Negativmeldungen vielfach mehr als nur ein Hoffnungsschimmer. Während anderorts Arbeitsplätze zuhauf wegfallen wird am Airport Niederrhein etwas gegen den Negativtrend am Arbeitsmarkt und damit für die Menschen in der Region erreicht", bringt es der Landrat auf den Punkt.

Und auch das Euregionale Zentrum für Luftverkehr, Logistik und Gewerbe wird in den nächsten Jahren nach Ansicht des LR Gestalt annehmen. „Man kann aber das Pferd nicht vom Schwanz her aufzäumen. Das Euregionale Zentrum braucht daher erst den Flugverkehr. Logistik und Gewerbe werden sich dann In der Folge, und das hat sich auch an anderen etablierten Flughäfen wie Düsseldorf, Köln oder Frankfurt/Hahn gezeigt, zwangsläufig entwickeln. Und hierfür bietet Laarbruch mit seinen 630 ha ebenfalls beste Voraussetzungen", stellt Landrat Wolfgang Spreen mit Blick auf ein Zitat aus dem Urteil des OVG fest.

„Sobald das komplette Urteil mit Begründung des OVG Münster vorliegt, werde Ich den Kreistag zu einer Sondersitzung einladen. Ich gehe davon aus, daß dies noch im Januar der Fall sein wird. In dieser Sitzung werden dann sicher auch mögliche juristische Maßnahmen sowie Erkenntnisse und Informationen von der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert. Außerdem werde ich dem Kreistag eine Resolution an die Landesregierung zum Beschluß vorlegen, die der Bedeutung und den Notwendigkeiten für den Fortbestand des Flughafens Rechnung trägt", informiert der Landrat abschließend.

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