Gericht entscheidet: Ryanair muss zahlen

Lokales

VON MICHAEL KLATT

Geldern Die schriftliche Verkündung ist erst für den 20. Februar angesetzt. Doch die Tendenz wurde gestern in der Verhandlung vor der 4. Zivilabteilung des Amtsgerichts Geldern deutlich: Ryanair muss drei Fluggästen wegen Nichtbeförderung wohl einen Ausgleich von jeweils 250 Euro zahlen.

Geklagt hatte Matthias Peck, der mit seiner Lebensgefährtin und deren damals sechsjährigem Sohn am 28. Dezember 2006 mit Ryanair von Weeze aus nach Shannon (Irland) fliegen wollte (die RP berichtete). Planmäßiger Abflug war 22.25 Uhr. Doch dazu kam es nicht, weil die eingesetzte Maschine wegen Nebels in Barcelona (Girona) nicht starten konnte. Peck und seine Begleitung mussten mit dem Auto unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren.

„Wir betreten juristisches Neuland“, sagte Richter Karl-Leo Terhorst über den Fall, bei dem die EU-Verordnung 261/2004 („Fluggastrechteverordnung“) die entscheidende Rolle spielt. Die Frage, ob eine Annullierung vorlag, entschied er schnell: „Das Passagierflugzeug hob nicht ab, also wurde der Flug annulliert.“

In mehreren Punkten widersprach der Richter der Argumentation des Ryanair vertretenden Rechtsanwalts. Von dieser Seite wurden unter anderem „außergewöhnliche Umstände“, die sich nicht vermeiden ließen, angeführt. „Wetter ist nicht außergewöhnlich“, stellte Terhorst mit Blick auf den entsprechenden Artikel der EU-Verordnung fest. Und weiter: „Nebel morgens in Girona hat mit dem Flug um 22.25 Uhr in Weeze nichts zu tun.“

Auch das Ryanair-Argument, als Billigfluglinie kein Ersatzflugzeug stellen zu müssen, sei juristisch nicht haltbar. Der Richter sah die Funktion der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes, auch bei der Frage, wer bei einem Rotationssystem der Maschinen wie bei Ryanair das Risiko zu tragen habe. Der Wortlaut der Verordnung lege eine Ausgleichszahlung nahe.

- /MICHAEL KLATT

Quelle: Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Publikation: Rheinische Post Kevelaer Ausgabe: Nr.12 Datum: Dienstag, den 15. Januar 2008 Seite: Nr.9

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