Airport muss nachbessern

Der Airport Niederrhein in Weeze muss für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung insbesondere beim Lärmschutz nachbessern. Mit dieser Entscheidung verwies das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren gestern Abend zurück ans Oberverwaltungsgericht Münster.

Dieses hatte dem Airport im Januar 2006 die Betriebsgenehmigung vollständig entziehen wollen. Noch ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Damit sei man aber bereits beschäftigt, heißt es bei der Düsseldorfer Bezirksregierung.