Airport muss Lärmgrenzen einhalten

07.03.2009 / Lokalausgabe Kreis Kleve. Bei Starts und Landungen darf der Flughafen Weeze Lärmgrenzwerte über dem Grundstück von Sabine Siegel nicht überschreiten. Ein entsprechendes Verbot sprach gestern die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve aus.

Airportgeschäftsführer Ludger van Bebber hat das Urteil nicht überrascht. Er habe es erwartet: „Leider". Er setzt weiter auf Gespräche mit der Klägerin. Über den Inhalt wollte er sich nicht äußern. Ähnlich die Reaktion von Johannes Bohl, der als Anwalt Sabine Siegel vertritt.

Formal juristisch könnte seine Mandantin auf Einhaltung der Lärmgrenzwerte bestehen, denn das Verbot gelte ab sofort. Bis das Urteil rechtskräftig sei, müsste eine Million Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Ob sie dazu bereit und in der Lage sei, ließ Bohl offen. ga 

NRZ