Fluglärmgegner klagen über späte Landungen

VON CORINNA KUHS kreis kleve Die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung beschwert sich über verspätete Landungen am Airport Weeze. Laut ihrem Vorsitzenden Karl Heinz Kandolf werde „das Nachtflugverbot zusehends ausgehebelt“. Kandolf bezieht sich auf Flüge, die in den ersten beiden Juniwochen später als planmäßig gelandet sind. „Mal sind es nur Minuten, mal landet Ryanair mit über einer Stunde Verspätung über die zulässigen Zeitsperren hinaus“, sagt Kandolf. Als Beispiel führt er einen Flug aus Triest an, der in der Nacht zu Montag, 6. Juni, erst um 1.10 Uhr gelandet sei. Erlaubt sind für so genannte Homecarrier wie Ryanair, die in Weeze ihre Basis haben, Landungen bis Mitternacht.

„Fadenscheinige Erklärungen“

Zwischen dem 6. und dem 11. Juni benennt Kandolf vier weitere Flüge, die zwischen vier und 32 Minuten nach Mitternacht gelandet seien. „Bei Rückfragen und Beschwerden gibt es seitens der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf immer wieder fadenscheinige Erklärungen, die dann Grundlage einer Genehmigung außerhalb der zulässigen Flugzeiten sind“, sagt Kandolf. „Die jetzige Situation ist nicht zu akzeptieren. Bürger brauchen ihren Schlaf.“ Die Bezirksregierung in Arnsberg, in deren Zuständigkeit der Flughafen Dortmund liegt, reagiere wesentlich konsequenter. Dort sei beispielsweise eine Maschine abgewiesen worden, weil sie 29 Sekunden zu spät landen wollte. In dem Flieger saß im Dezember vergangenen Jahres die Mannschaft von Borussia Dortmund. Das Flugzeug wurde nach Paderborn umgeleitet. Kandolf findet ein solch striktes Vorgehen richtig: „Daran sollte sich die Regierungspräsidentin Düsseldorf ein Beispiel nehmen.“

Ausnahmegenehmigung

Dass in Weeze das Nachtflugverbot „ausgehebelt“ werde, wie die Fluglärmgegner glauben, weist Stefanie Paul, Sprecherin der Bezirksregierung, von sich. „Es ist so, dass keiner nach der Zeit runterkommt, der nicht eine Ausnahmegenehmigung von uns hat.“ Diese erteile die Bezirksregierung bei Gründen wie Wetterproblemen oder einem kranken Passagier an Bord. „Verzögerungen im Betriebsablauf lassen wir als Grund nicht gelten“, betont sie. Die Nachtruhe der Anwohner werde nur im Notfall gestört. „Wir haben da ein Auge darauf, dass sich verspätete Starts und Landungen nicht häufen.“ Zu den von Kandolf benannten Flügen konnte gestern Abend in der Bezirksregierung keiner mehr Auskunft geben. Paul versprach, die Begründungen für die Ausnahmegenehmigungen nachzuliefern.

rp-online