Anmerkungen zum Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht

Die "Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm e.V." hat in ihrer Vorstandssitzung vom 06.01.2006 beschlossen, beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Anordnung der Aufschiebenden Wirkung der Klagen zu stellen. Damit soll erreicht werden, daß der weitere Flugbetrieb auf dem Flughafen Weeze umgehend eingestellt oder zumindest reduziert wird. Mithin bedeutet dies, daß der übliche Gang des juristischen Verfahrens nicht mehr abgewartet werden soll, sondern vielmehr, im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung über eine mögliche Beschwerde, dem Flughafen das Existenzrecht genommen werden soll.

Rechtsanwalt Johannes Bohl aus Würzburg, von der Aktionsgemeinschaft beauftragter Prozeßvertreter der Kläger, hatte zuvor vergeblich versucht, mit der Bezirksregierung Düsseldorf Verhandlungen über den weiteren Betrieb bis zur Rechtskraft des Urteils zu führen. Verhandlungen über die Umsetzung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils, wohlgemerkt.

Mit dem Eilantrag versucht der Vorstand der Flughafengegner offensichtlich, dem sich immer stärker abzeichnenden Widerstand gegen die Entscheidung des OVG und dessen Auswirkungen die Grundlage zu entziehen und voreilig Fakten zu schaffen. Nach dem Bekanntwerden der Entscheidung vom 03.01.2006 bekundeten schon sehr viele Bürgerinnen und Bürger ihre Solidarität mit dem Flughafen, um die positiven Ansätzen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt der Region, die vom Flughafen ausgehen, nicht zu gefährden.

Daß seitens der Flughafen Niederrhein GmbH und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Zeit verkündet wird, der Flugbetrieb gehe uneingeschränkt weiter, kann nur als Darstellung der derzeitigen Rechtslage bewertet werden. Wer angesichts des Urteils des Oberverwaltungsgerichts nunmehr glaubt, im Zuge eines Eilverfahrens noch nicht rechtskräftige Urteile bereits vorab vorläufig durchsetzen zu können, handelt unverantwortlich. Es besteht die Gefahr, daß dadurch Flugreisende, Fluggesellschaften, der Flughafen selbst und auf ihm tätige Unternehmen geschädigt werden.

Die Einstellung des Flugbetriebs wäre auch wirtschaftlich ein weiterer schwerer Schlag für die Region. Zudem würde die Rückzahlung der seitens des Kreises zur Verfügung gestellten Kreditmittel unnötig und ohne Not gefährdet. Entgegen den immer wieder geäußerten Befürchtungen – oder Hoffnungen - der Airportgegner ist die Flughafen Niederrhein GmbH nicht insolvent und hat, im Vergleich zu anderen Projekten dieser Art, in kurzer Zeit merklich positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hervorgebracht und seine Planzahlen übertroffen.

„Die Aktionsgemeinschaft hätte es begrüßt, wenn zum Schutz der vorgenannten Arbeitnehmer am Flughafen die Bezirksregierung Düsseldorf Bereitschaft zu Verhandlungen über eine Übergangslösung bereit gewesen wäre.“ Eine Übergangslösung, die sich nicht am üblichen Instanzenzug der Justiz hätte orientieren sollen, sondern allein an den eigennützigen Interessen der Flughafengegner, die sich nachts, wenn der Airport Weeze nicht in Betrieb ist, in ihrem Schlaf gestört fühlen und tags selbst mit einem Sportflugzeug Lärm über wertgeminderten Immobilien verbreiten.

Was mit den Arbeitsplätzen der Flughafenbeschäftigten geschieht, interessiert hingegen nicht, denn die sollen sich um neue Arbeitsplätze bemühen. Die starrsinnige Haltung der Flughafengegner kann nur noch als völlig verantwortungslos bezeichnet werden.

Damit trägt „Stopp Laarbruch“ evtl. unmittelbar die Verantwortung für die Vernichtung der Arbeitsplätze am Flughafen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster weist zu recht darauf hin, daß ein Flughafen in Weeze sich nur im Sinne des Konzepts eines Euregionalen Zentrums rechtfertigen könnte. Ein Konzept, das gerade in der letzten Zeit durch die „Airport City Weeze“ in Form eines Gewerbegebietes mit den Schwerpunkten Logistik, Luftfahrt und Freizeit durch die Flughafen Niederrhein GmbH gefördert wurde.

Es stellt sich nunmehr die Frage nach der Verantwortung, warum diese Entwicklung jetzt abrupt beendet werden soll, so daß sich die Frage stellt, was mit dem Grundstück, das für 24 Mio. Euro vom Bund gekauft wurde, geschehen soll.

Womit wird diese Verschwendung und Zweckentfremdung öffentlicher Steuermittel begründet? Die in diesem Vorgehen zum Ausdruck kommende Arroganz ist kaum mehr zu übertreffen.

Die Flughafengegner sind derart „besoffen“ von ihrem Zwischenerfolg vor dem OVG, daß sie jeden Sinn für ein vernünftiges Maß und das Gemeinwohl vergessen haben.

Unerträglich ist es, dass die 16 Kläger, nunmehr, ohne das ordentliche Verfahren bis zum Ende abzuwarten, versuchen, im Wege des Eilverfahrens Fakten zu schaffen, die einen nicht wieder gutzumachenden Schaden hervorrufen könnten und das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht des Flughafens gefährden könnten. Denn noch kennt niemand den endgültigen Ausgang des Verfahrens.

Die holländische Gemeinde Bergen, deren Klage gleichfalls Erfolg hatte, gab zwischenzeitlich bereits zu erkennen, daß selbst ihr als Klägerin das Urteil des OVG zu weit geht.