28.11.2014  

Ryanair-Aktionäre billigen Expansionskurs

Weg frei für die neue Ryanair-Flotte. Die Aktionäre von Europas größtem Billigflieger stimmten am Freitag mit überwältigender Mehrheit von 99,93 Prozent für eine mit Boeing ausgehandelte Großbestellung. Die Anteilseigner trauen ihrer Airline mehr als 150 Millionen Passagiere im Jahr zu.

Ryanair bestellt 100 Exemplare der Boeing 737-MAX in der jüngsten Version mit 197 Sitzplätzen. Hinzu kommen Optionen für weitere 100 Maschinen.

Boeing und Ryanair hatten den Deal bereits im September vereinbart. Allerdings musste Ryanair-Chef Michael O'Leary noch die Zustimmung der Anteilseigner einholen, die dem Plan nun fast geschlossen zustimmten. Laut Preisliste kommen die 200 Maschinen auf einen Gesamtwert von gut 22 Milliarden US-Dollar. Bis zum Jahr 2024 soll die Ryanair-Flotte damit auf 520 Maschinen wachsen.

Ryanair betreibt bislang eine einheitliche Flotte von gut 300 Boeing-Jets des Typs 737-800 und hatte erst Mitte 2013 weitere 180 Maschinen bestellt. Die spritsparende Neuauflage 737-MAX ist noch in der Entwicklung und soll 2017 erstmals ausgeliefert werden.

Ryanair ist erster Käufer der Sonderversion 737 MAX-200, die Boeing eigens für Billigfluggesellschaften entworfen hat. Dank zusätzlicher Ausgangstüren hinter den Tragflächen und eines geringeren Sitzabstands wird sie bei Ryanair acht Menschen mehr befördern können als die gleich große 737 MAX-8.

Das Flugzeug ist Ryanairs Instrument, um die Passagierzahl in den nächsten zehn Jahren nahezu zu verdoppeln. Statt der heute 82 Millionen Passagiere sollen 2024 mehr als 150 Millionen Menschen einen Ryanair-Flug buchen.

Ryanair ist die dominierende Airline am Airport Weeze und hat in Aussicht gestellt, in Weeze wieder mehr Strecken anzubieten, wenn die bestellten Jets in Dienst gestellt sind. Insgesamt erhält Ryanair in den kommenden Jahren 280 neue Jets, und wenn die entsprechende Kaufoption gezogen wird, sogar 380. Derzeit betreibt Ryanair eine Flotte von rund 300 Jets. Die älteren Maschinen werden bei der irischen Fluggesellschaft traditionell durch neu Ausgelieferte Modelle ersetzt, so dass das tatsächliche Flottenwachstum schwer abzuschätzen ist. Ryanair hat in der Vergangenheit Zielgrößen zwischen 420 und 520 Jets genannt. Unter dem Strich ist bis zum Ende des Jahrzehnts mit einem Wachstum um ungefähr 50 Prozent zu rechnen. Die Auslieferung der neuen Jets wird sich jedoch über einige Jahre erstrecken, so dass Weeze allenfalls mittelfristig profitieren könnte.

Quellen: www.aero.de, pro:niederrhein (RT)

 

13.11.2014  

Positive Signale aus dem NRW-Wirtschaftsministerium

Der Chef des Airports Weeze, Ludger van Bebber, zeigt sich erfreut über die positiven Signale aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Garrelt Duin (SPD), Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, hatte dem Airport Weeze bei einem Besuch in Kleve seine Unterstützung zugesagt. Besonders erfreulich sei die Aufwertung des Flughafens im Landesentwicklungsplan, so van Bebber. Es sei besonders wichtig, dass der Airport im Wettbewerb mit anderen NRW-Flughäfen nicht abgestuft und nicht in seiner Entwicklungsfreiheit eingeschränkt werde. Außerdem begrüßte van Bebber die ablehnende Haltung des Ministers zur Luftverkehrssteuer. Jede Unterstützung beim Kampf gegen diese Abgabe sei wichtig, auch wenn die Entscheidung auf Bundesebene getroffen werde, so van Bebber abschließend.

Quellen: AN, pro:niederrhein (RT)

 

06.11.2014  

Bundesverfassungsgericht erklärt Ticket-Steuer für verfassungskonform

Das Luftverkehrsteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Das Luftverkehrsteuergesetz begründet eine Steuerpflicht für die in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 startenden Abflüge von Fluggästen, die von einem gewerblichen Luftverkehrsunternehmen transportiert werden, nicht aber für private Flüge und Frachtflüge. Neben der Erzielung von Einnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich soll die Abgabe nach der Gesetzesbegründung lenkend wirken, indem sie Anreize für "ein umweltgerechteres Verhalten im Bereich des Flugverkehrs setzt". Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat das Luftverkehrsteuergesetz im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung gestellt. Die mit der Klage der Sache nach angegriffenen Normen des Luftverkehrsteuergesetzes sind nach Ansicht des Gerichts jedoch verfassungsgemäß.

Mit dem Karlsruher Urteil bleibt die einseitig in Deutschland erhobene Steuer unangetastet. Die Ticket-Steuer belastet den grenznahen Flughafen Weeze seit ihrer Einführung in besonderem Maße, da eine vergleichbare Steuer in den Niederlanden nicht erhoben wird. Die Zahl der Fluggäste aus dem Nachbarland ist nach der Einführung der Zusatzbelastung 2011 stark rückläufig. Als grenznaher Flughafen leidet der Airport Weeze wie kein anderer unter der wettbewerbsverzerrenden Steuer. Da der volkswirtschaftliche Schaden durch die Steuer erheblich größer ist als der Nutzen durch ein erhöhtes Steueraufkommen, kämpfen die deutschen Flughäfen und sachkundige Ökonomen weiterhin für eine Abschaffung der Steuer, die in den Nachbarländern nicht erhoben wird.  

Quellen: Bundesverfassungsgericht, pro:niederrhein (RT)

 

03.11.2014  

Vorerst keine Körperscanner am Airport Weeze

Der Airport Weeze wird vorerst keine Körperscanner anschaffen. Bis Ende 2015 sei das für Weeze kein Thema, so Flughafenchef Ludger van Bebber auf Anfrage von Antenne Niederrhein. Körperscanner erkennen im Gegensatz zu Metalldetektoren auch Pulver, Flüssigkeiten und andere gefährlichen Gegenstände. Man werde jetzt erst einmal abwarten, welche Erfahrungen Flughäfen an größeren Standorten wie etwa Düsseldorf machen, so van Bebber. Mit der Installation von Körperscannern wären auch größere Umbaumaßnahmen der Kontrollzonen verbunden. Körperscanner sind bei Datenschützern nach wie vor umstritten.

Quellen: AN, pro:niederrhein (RT)

 


Für die News-Beiträge verantwortlich:

Rolf Toonen (RT)
Markus Prediger (MP)
 


 

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