Bundesverwaltungsgericht prüft Genehmigung für Flughafen Weeze

Leipzig/Weeze (dpa/lnw) - Der Streit um den Ausbau des niederrheinischen Flughafens Weeze-Laarbruch wird in Leipzig entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar 2006 zugelassen. Der Streit um den Ausbau des ehemaligen Militärflughafens für die zivile Nutzung sei von grundsätzlicher Bedeutung, teilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig mit. Der Flughafen soll ein Zentrum für Linien-, Touristik- und Frachtflüge werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Flüge generell von morgens fünf Uhr bis Mitternacht zugelassen. Dagegen hatten sich Anwohner erfolgreich gewehrt. Das OVG kritisierte Mängel beim Lärmschutz und hob die Genehmigung auf.

WAZ-online
01.02.2007 dpa