Rechtsstreit um Flughafen Weeze
geht weiter

LEIPZIG (cku) Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Rechtsstreit um den Airport Weeze an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Der Senat bestätigte zwar die in erster Instanz festgestellten Fehler der Beklagten, der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde. Er erklärte aber, dass das Oberverwaltungsgericht entscheiden müsse, ob die Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. Bemängelt hatten die Richter unter anderem, dass es vor der Umwandlung der Militär-Basis Laarbruch zum zivilen Flughafen keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hatte. Auch die weitreichenden Betriebszeiten des Flughafens bis nach Mitternacht kritisierten die Richter. Bis es ein erneutes Urteil aus Münster gibt - was Jahre dauern kann -, geht der Betrieb in Weeze unverändert weiter. Neun Bürger und die niederländische Gemeinde Bergen hatten gegen den Flugbetrieb geklagt und in erster Instanz den Entzug der Betriebsgenehmigung erreicht.