Anwohner erwirkt Nachtflugbeschränkung am Flughafen Weeze

22.04.2009 | 13:03 Uhr

Regulärer Flugbetrieb nun nur von 6.00 bis 22.00 Uhr gestattet

Münster/Weeze (ddp-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat dem Eil-Antrag eines Anwohners für eine Nachtflugbeschränkung am Flughafen Weeze weitgehend stattgegeben. Wie das Gericht am Mittag entschied, muss sich der reguläre Flugbetrieb am Airport auf die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr beschränken. Die Maschinen der am Flughafen Niederrhein ansässigen Fluglinien dürfen noch bis 23.00 Uhr landen.

Der 20. Senat des OVG verschärfte damit noch einmal die Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf, die dem Flughafen Niederrhein zuvor Starts und Landungen ab 5.30 Uhr erlaubt hatte. Zudem durften die sogenannten Home-Carriers noch bis 23.30 Uhr landen.

Am OVG ist derzeit noch ein weiteres Verfahren zum Betrieb des Airports anhängig. Das OVG Münster hatte Anfang 2006 die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für den Flughafen Niederrhein aufgehoben und die weitere Nutzung des früheren britischen Militärflughafens Weeze-Laarbruch für zivile Flüge untersagt. Damit folgte das Gericht den Klagen von Anwohnern und Nachbargemeinden. Da das Urteil aber bislang nicht rechtskräftig ist, ist der Betrieb an dem Regionalflughafen bislang weitergeführt worden. Im vergangenen Oktober gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Revision der Bezirksregierung statt und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das OVG.

(Az.: 20 B 156/09.AK)

(ddp)